Streuobst

Wertvolle Lebensräume erhalten

 

Streuobstwiesen sind wahre Schatzkammern der Natur: Sie bieten Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Ist die Unternutzung extensiv finden hier typische Arten einer Glatthaferwiese ihren Lebensraum. Auch profitieren heimische Vogelarten, die hier Nahrung und Brutplätze finden. Nicht selten sind in den alten Streuobstbeständen sogenannte "Alte" Obstsorten zu finden. Somit wird wertvolles genetisches Erbe bewahrt. Auch zahlreiche Insekten sind auf Streuobstwiesen anzutreffen. Gleichzeitig tragen Streuobstbestände zum Klimaschutz bei, schützen Böden und Grundwasser und bereichern unser Landschaftsbild.

Doch diese einzigartigen Lebensräume sind bedroht. Bebauung, Flurbereinigung und fehlende Nachpflanzungen haben ihre Zahl in den letzten Jahrzehnten stark schrumpfen lassen. Umso wichtiger ist es, vorhandene Bestände zu erhalten und neue zu schaffen.

Über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird die Pflanzung und Pflege von Streuobstbäumen gezielt gefördert. So können wir gemeinsam dazu beitragen, dass dieses Natur- und Kulturerbe im Landkreis Lindau erhalten bleibt – für die Artenvielfalt, für die Landschaft und für kommende Generationen.

zahlreiche Vögel

Sortenvielfalt

artenreiche Wiese

Insektenvielfalt

Fachgerechte Pflege von Streuobst-Hochstämmen

Wir bieten die fachgerechte Pflege von Streuobst-Hochstämmen durch qualifiziertes Fachpersonal an. Die Bäume werden je nach Zustand, Größe und Pflegeaufwand in drei Pflegeklassen eingestuft.

Pflegeklasse I – geringer Aufwand: Pflege junger Bäume bis ca. 15 Jahre mit Erziehungs- und Entwicklungsschnitt.

Pflegeklasse II – mittlerer Aufwand: Erhaltungs- und Pflegeschnitt bei älteren Bäumen in der Reifephase.

Pflegeklasse III – hoher Aufwand: Sanierung und intensive Pflege stark vernachlässigter Altbäume.

Wichtiger Hinweis zur Förderung

Eine Förderung der Streuobstbaumpflege über LNPR ist nicht möglich bei Bäumen innerhalb der KULAP-Maßnahmen K78/B57 bzw. in Kombination mit der Maßnahme I82.

Möglich ist die Förderung bei nach FinR-LE geförderten Pflanzungen und in Kombination mit den VNP-Streuobstmaßnahmen Q07/W07 sowie G28/H28

Gerne beraten wir Sie zu Pflegebedarf, Fördermöglichkeiten und geeigneten Maßnahmen für Ihren Streuobstbestand.

Kontakt:

Britta Linde, britta.linde@lpv-lindau.de, 08382/8893402

Streuobstbaumpflanzungen

Der Landschaftspflegeverband Lindau-Westallgäu e. V. fördert die Pflanzung regionaltypischer Streuobst-Hochstämme zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft und Artenvielfalt.

Gefördert werden Neupflanzungen und Nachpflanzungen ab 10 Hochstamm-Obstbäumen auf geeigneten Flächen in der freien Landschaft oder an Ortsrändern.

Je nach Verfügbarkeit stellt der LPV unter anderem:

> Hochstamm-Obstbäume

> Pflanzmaterial und Stammschutz

> sowie Pflanz- und Erziehungsschnitt bis zum 5. Standjahr

zur Verfügung.

Voraussetzung sind eine fachgerechte Pflanzung, dauerhafte Pflege und der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutzmittel-Einsatz.

Alle Details zu Förderbedingungen, geeigneten Flächen, Pflanzabständen und Pflegehinweisen finden Sie in unserem >>>Merkblatt zur Streuobstbaumpflanzung

Kontakt:

Britta Linde, britta.linde@lpv-lindau.de, 08382/8893402